Registrierkassenpflicht und Registrierkassensicherheitsverordnung

Gepostet am: Sep 23, 2015 2:51:1 PM

Mit der Steuerreform 2015 wurde von der österreichischen Bundesregierung eine Registrierkassenpflicht beschlossen, die für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 15.000 Euro und einem Barumsatz ab 7.500 Euro jährlich gilt. Zusätzlich zur Registrierkassenpflicht muss ab 01.01.2017 jede Registrierkasse mit einer Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein, die eine Manipulation der Registrierkasse verhindern soll. Dies wird in der Registrierkassensicherheitsverordnung geregelt.

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PureWare bietet eine integrierte Registrierkassen-Funktion, die den gesetzlichen Bestimmungen ab 01.01.2016 bereits entspricht. Ab 01.01.2017 müssen alle Daten in einem Journal mit einem Manipulationsschutz verschlüsselt gespeichert werden. Die Umsetzung dieser sogenannten Registrierkassensicherheitsverordnung erfordert ein Software-Update, sowie den Kauf einer Sicherheitseinrichtung und ein Signaturzertifikat. Besitzer einer gültigen Lizenz von PureWare erhalten das notwendige Software-Update bis spätestens 30.06.2016. Eventuell erforderliche Hardware und das Zertifikat für die elektronische Signatur müssen gesondert erworben werden.

Bei Fragen zur Registrierkassenpflicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.